Selbständige 2027: Was schon Gesetz ist und was nur Entwurf
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Ab 2027 ändert sich für Selbständige an sechs Stellen: E-Rechnung, Minijobs, Kassenpflicht, Krankenkasse, Altersvorsorgedepot und Rentenpflicht. Gesetz sind die E-Rechnungspflicht, das Altersvorsorgedepot, der höhere Krankenkassen-Pauschalbeitrag für Minijobs und die höheren Zuzahlungen. Pauschsteuer, Kassenpflicht und Pflegezuschlag sind Entwürfe. Die Rentenpflicht ist bisher nur eine Empfehlung.
Stand: 13. Oktober 2026, Zusatzbeitrag aktualisiert am 15. Oktober. Mehrere Punkte sind noch nicht beschlossen, Bundestag und Bundesrat stehen aus. Der Schätzerkreis rechnet für 2027 mit unverändert 2,9 Prozent Zusatzbeitrag. Festlegen muss ihn das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Sprich vor Entscheidungen mit deiner Steuerberatung.
Ab 2027 ändert sich für Selbständige an sechs Stellen etwas, manches davon erst 2028. Fünf davon kosten dich Geld oder Arbeit. Eine bringt dir bis zu 540 Euro im Jahr.
Nur ist nicht alles, was gerade in Videos und Newslettern kursiert, schon Gesetz. Manches ist ein Kabinettsentwurf, über den der Bundestag noch nicht abgestimmt hat. Anderes ist bloß eine Empfehlung einer Kommission. Deshalb steht bei jedem Punkt in diesem Artikel dabei, wo er gerade steht. Das betrifft viele: Laut dem Institut für Mittelstandsforschung Bonn sind in Deutschland rund 3,6 Millionen Menschen hauptberuflich selbständig.
Inhaltsverzeichnis
Die sechs Änderungen auf einen Blick
| Punkt | Was sich ändert | Status am 13.10.2026 |
|---|---|---|
| E-Rechnung | Pflicht ab 2027 bei mehr als 800.000 € Umsatz 2026, ab 2028 für alle | Gesetz |
| Minijobs | Krankenkassen-Pauschale 13 auf voraussichtlich 17,5 %; Pauschsteuer 2 auf 5 % | Pauschale Gesetz, Pauschsteuer Entwurf |
| Kassenpflicht | elektronische Kasse ab 2028 bei mehr als 100.000 € Umsatz | Kabinettsentwurf |
| Krankenkasse und Pflege | Beitragsbemessungsgrenze 6.375 €; Kinderlose 4,5 % Pflege; Zuzahlung plus 50 % | Grenze wartet auf Bundesrat, Pflege Entwurf, Zuzahlung Gesetz |
| Altersvorsorgedepot | bis zu 540 € Zulage im Jahr, erstmals auch für Selbständige | Gesetz |
| Rentenpflicht | Pflicht für Gründer, Wahlrecht für Bestand | Empfehlung, kein Gesetzentwurf gefunden |
Ab wann musst du E-Rechnungen schreiben?
Das ist Gesetz, und zwar schon seit 2024. Wer 2026 einen Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro macht, muss ab dem 1. Januar 2027 an Firmenkunden echte E-Rechnungen schicken. Für alle anderen endet die Übergangszeit am 31. Dezember 2027, ab 2028 gilt die Pflicht dann für jeden. So steht es in § 27 Absatz 38 Umsatzsteuergesetz.
Ein PDF per Mail reicht dann nicht mehr. Gemeint sind strukturierte Formate, die eine Software lesen kann. Das Bundesfinanzministerium nennt ausdrücklich XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL.
Und was viele übersehen: Empfangen musst du E-Rechnungen schon heute können. Das gilt seit 2025, auch für Kleinunternehmer. Die müssen selbst keine E-Rechnungen ausstellen, annehmen können müssen sie sie trotzdem. Für den Empfang reicht laut Ministerium schon ein E-Mail-Postfach. Ein Programm, das die Dateien lesbar anzeigt, erspart dir trotzdem viel Gefummel.
Was wird bei Minijobs für dich als Arbeitgeber teurer?
Hier liegen ein beschlossener und ein offener Teil nebeneinander.
Beschlossen ist der höhere Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs. Er steigt zum 1. Januar 2027 von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent. Das steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das laut Minijob-Zentrale am 29. Juli 2026 verkündet wurde.
Noch ein Entwurf ist die Pauschsteuer. Sie soll von 2 auf 5 Prozent steigen, so steht es im Einkommensteuerreformgesetz 2027. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Beschlossen ist er damit nicht.
Was das kostet, lässt sich nachrechnen. Die Minijob-Grenze liegt 2027 bei 633 Euro, weil der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigt. Kommen beide Erhöhungen, zahlst du 4,5 plus 3 Prozentpunkte mehr, zusammen 7,5 Prozent. Auf einen vollen Minijob sind das 47,48 Euro im Monat, rund 570 Euro im Jahr. Pro Aushilfe. Kommt nur die Krankenkassen-Pauschale, sind es 28,49 Euro im Monat.
Ab 2028 könnte noch etwas dazukommen: Der Entwurf zur Pflegereform sieht einen Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent zur Pflegeversicherung für gewerbliche Minijobs vor. Auch das ist bisher nur ein Entwurf.
Kommt die Kassenpflicht ab 2028?
Hier gibt es erst einen Kabinettsentwurf. Das Bundeskabinett hat ihn am 23. September 2026 beschlossen, laut Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Der Plan sieht so aus. Wer mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz macht, soll ab 2028 eine elektronische Kasse brauchen. Ausgenommen ist, wer weniger als 12.000 Euro im Jahr bar einnimmt. Weitere Ausnahmen, etwa für Vertrauenskassen an Selbsterntefeldern, können per Verordnung folgen.
Wichtig ist der Stichtag. Nach dem Kabinettsentwurf zählt schon der Umsatz 2026: Wer 2026 über den Grenzen liegt, braucht die Kasse ab dem 1. Januar 2028. Wer sie erst 2027 überschreitet, muss ab dem 1. Juli 2028 umstellen. So steht es im Entwurf in § 146b Abgabenordnung und in der Übergangsregel, Artikel 101a des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung. Der Referentenentwurf vom August hatte noch den Umsatz 2027 zum Maßstab gemacht. Diese Angabe kursiert weiter.
Die Geldkassette hätte dann ausgedient. Das Ministerium schätzt, dass es in Deutschland noch etwa 115.000 offene Ladenkassen gibt. Im selben Entwurf steckt noch etwas für alle Händler: Ab 2028 sollen digitale Belege den Papierbon ersetzen.
Wie viel mehr zahlst du 2027 für Krankenkasse und Pflege?
Als Selbständiger zahlst du deinen Krankenkassenbeitrag komplett allein. Den Teil, den bei Angestellten der Arbeitgeber übernimmt, trägst du mit.
Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat steigen. Das Kabinett hat die Verordnung am 7. Oktober beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Am 13. Oktober steht das auf der Seite des Arbeitsministeriums weiter so.
Wer 6.375 Euro im Monat oder mehr verdient, zahlt für die Krankenversicherung fast 100 Euro mehr im Monat. Gerechnet mit 14,6 Prozent allgemeinem Satz plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag: 5.812,50 mal 17,5 Prozent ergibt 1.017,19 Euro, 6.375 mal 17,5 Prozent ergibt 1.115,63 Euro. Der Unterschied: 98,44 Euro im Monat.
Kinderlose sollen für die Pflege 4,5 statt 4,2 Prozent zahlen. Das Gesundheitsministerium will dafür den Zuschlag für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent anheben. Das ist ein Kabinettsentwurf, noch kein Gesetz.
Schon beschlossen sind höhere Zuzahlungen. Das Bundesgesundheitsministerium erhöht sie um 50 Prozent. Für Medikamente gelten heute laut § 61 SGB V mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Rechnet man die 50 Prozent auf diese Grenzen, ergeben sich 7,50 bis 15 Euro pro Packung.
Wie hoch wird der Zusatzbeitrag 2027?
Nach der Prognose bleibt er bei 2,9 Prozent. Der Schätzerkreis hat am 13. und 14. Oktober getagt. Sein Ergebnis laut Bundesamt für Soziale Sicherung: Für 2027 ergibt sich rechnerisch ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von unverändert 2,9 Prozent. Als Hauptgrund nennt das Bundesgesundheitsministerium das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Kassen 2027 um bis zu 15 Milliarden Euro entlasten soll.
Festgelegt ist der Wert damit noch nicht. Das Ministerium muss ihn bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekannt geben und darf dabei auch berücksichtigen, was erst nach der Schätzung bekannt wird. Und der Durchschnitt ist nur eine Rechengröße. Welchen Zusatzbeitrag deine Krankenkasse tatsächlich verlangt, entscheidet sie selbst. Die Rechnungen oben mit 2,9 Prozent passen also zur Prognose, deine Kasse kann trotzdem darüber liegen.
Altersvorsorgedepot: 540 Euro im Jahr, auch für dich
Jetzt die gute Nachricht. Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen, der Bundestag hat es am 27. März 2026 verabschiedet. Es startet 2027.
Neu ist, dass erstmals auch Selbständige direkt staatliche Zulagen bekommen. Das Bundesfinanzministerium nennt Gewerbetreibende und Freiberufler, die eine Steuererklärung abgegeben haben.
Die Zulage beträgt 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, die du einzahlst, und 25 Prozent auf alles von 360,01 bis 1.800 Euro. Macht 180 plus 360, also bis zu 540 Euro im Jahr vom Staat. Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr. Wer schon einen hat, darf ihn laut Ministerium behalten, die Verträge haben Bestandsschutz.
Kommt die Rentenpflicht für Selbständige schon 2027?
Das könnte am meisten verändern. Und hier ist am wenigsten entschieden.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Bericht vom Juni 2026 (Empfehlung 22, Seite 52 f.): Wer neu gründet, soll verpflichtend und ohne Ausstiegsmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer schon selbständig ist, soll sich befreien lassen dürfen.
Als Maßstab nennt die Kommission den Regelbeitrag der Handwerker, wahlweise einen Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen. Der Regelbeitrag richtet sich nach der Bezugsgröße, die 2027 auf 4.130 Euro im Monat steigen soll. Bei 18,6 Prozent Beitragssatz, mit dem die Regierung laut Haufe auch 2027 rechnet, sind das rund 768 Euro im Monat.
Für Gründer empfiehlt die Kommission drei Jahre lang den halben Beitrag. Das gibt es heute schon für Handwerker, geregelt in § 165 SGB VI.
Aber: Das ist eine Empfehlung. Der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) schrieb am 26. August, es liege noch kein Referentenentwurf vor. Bei meiner eigenen Suche am 13. Oktober habe ich ebenfalls keinen gefunden. Ob es inzwischen einen gibt, ist damit unbestätigt, nicht widerlegt.
Nicht verwechseln: Im Frühjahr 2026 wurde ein Referentenentwurf des Arbeitsministeriums zur Statusfeststellung bekannt. Er sieht eine „neue Selbstständigkeit“ mit Rentenversicherungspflicht vor, betrifft aber nur diese neue Vertragsform und nicht die allgemeine Pflicht für Gründer. Der VGSD hält es für sehr unwahrscheinlich, dass er so umgesetzt wird.
Was hat sich seit dem Video getan?
Das Video gibt den Stand vom 8. Oktober wieder. Ich habe am 13. Oktober jeden offenen Punkt noch einmal nachgeschaut, den Zusatzbeitrag am 15. Oktober.
- Pauschsteuer 5 Prozent: Der Bundestag hat das Einkommensteuerreformgesetz am 8. Oktober in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Weiter ein Entwurf.
- Beitragsbemessungsgrenze: Die Zustimmung des Bundesrats steht laut Arbeitsministerium aus.
- Zusatzbeitrag 2027: Der Schätzerkreis rechnet seit dem 14. Oktober mit unverändert 2,9 Prozent. Festgelegt wird er bis zum 1. November.
- Kassenpflicht und Pflegereform: Kabinettsentwürfe. Eine Lesung im Bundestag habe ich für beide nicht gefunden. Unbestätigt.
- Rentenpflicht: kein Gesetzentwurf gefunden. Unbestätigt.
Kurz gesagt: Am Status der sechs Punkte hat sich nichts gedreht. Kein Entwurf ist in der Zwischenzeit Gesetz geworden.
Was du noch 2026 erledigen kannst
Vier Dinge lohnen sich schon jetzt, egal wie die offenen Punkte ausgehen.
- Ein Programm für E-Rechnungen einrichten. Empfangen musst du sie längst. Ausstellen musst du sie ab 2027 oder 2028, je nach Umsatz.
- Minijobs neu rechnen. Mit 17,5 Prozent Krankenkassen-Pauschale ab Januar, und einmal mit 5 Prozent Pauschsteuer für den Fall, dass sie kommt.
- Die Kasse planen. Wenn du bar kassierst und 2026 über 100.000 Euro Umsatz liegst, soll die Kassenpflicht nach dem Entwurf schon am 1. Januar 2028 greifen. Liegst du erst 2027 darüber, wäre es der 1. Juli 2028.
- Mit deiner Steuerberatung sprechen. Vor allem über das Altersvorsorgedepot, die Zulage startet 2027.
Wer neben der Steuer auch die KI-Pflichten im Blick behalten will: Was Unternehmen nach dem EU AI Act tun müssen, steht in EU AI Act: Was Unternehmer 2026 wirklich wissen müssen. Und wenn dich die steigenden Abgaben gerade grundsätzlich ins Grübeln bringen, passt mein Artikel zur Deindustrialisierung in Deutschland und was sie für Unternehmer heißt. Ob dir für solche Entscheidungen eher ein Coach oder ein Sparringspartner hilft, habe ich hier auseinandergenommen.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer 2027 E-Rechnungen schreiben?
+
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen. Empfangen müssen sie E-Rechnungen aber schon seit 2025 können. Wechselst du zur Regelbesteuerung, gilt die Ausstellungspflicht auch für dich. Quelle ist die FAQ des Bundesfinanzministeriums.
Ab welchem Umsatz gilt die E-Rechnungspflicht 2027?
+
Ab einem Gesamtumsatz von mehr als 800.000 Euro im Jahr 2026. Dann musst du ab dem 1. Januar 2027 an Firmenkunden E-Rechnungen ausstellen. Liegst du darunter, hast du bis Ende 2027 Zeit. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle, die nicht unter eine Ausnahme fallen.
Ist die Kassenpflicht ab 2028 beschlossen?
+
Nein, Stand 13.10.2026 nicht. Das Kabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Geplant ist eine elektronische Kasse ab 2028 für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Umsatz, außer bei weniger als 12.000 Euro Bareinnahmen im Jahr.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2027?
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Geplant sind 6.375 Euro im Monat beziehungsweise 76.500 Euro im Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung. 2026 sind es 5.812,50 Euro. Das Kabinett hat die Verordnung am 7. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
Bekommen Selbständige die Zulage zum Altersvorsorgedepot?
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Ja. Ab 2027 sind auch Gewerbetreibende und Freiberufler direkt förderberechtigt, wenn sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Die Zulage beträgt 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent bis 1.800 Euro Eigenbeitrag, höchstens 540 Euro im Jahr.
Kommt die Rentenversicherungspflicht für Selbständige 2027?
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Das ist offen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine Pflicht für Neugründer und ein Wahlrecht für Bestandsselbständige. Einen Gesetzentwurf habe ich bis zum 13.10.2026 nicht gefunden. Ein fester Starttermin steht im Bericht der Kommission nicht.
Wann steht der Zusatzbeitrag 2027 fest?
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Bis zum 1. November 2026. Dann muss das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im Bundesanzeiger veröffentlichen. Der Schätzerkreis hat am 14. Oktober eine Prognose von unverändert 2,9 Prozent vorgelegt. Deine Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag danach fest.
Du willst das für deine Firma durchrechnen?
Im November steht der Zusatzbeitrag fest, dann gibt es ein Update. Wenn du vorher klären willst, was diese sechs Punkte konkret für dein Unternehmen heißen, buch dir einen Termin:
maikschwede.de/termin.
Maik Schwede
Unternehmer. Bei swing2sleep hat er eine Produktkategorie mit entwickelt, die inzwischen mehrere hunderttausend Familien erreicht hat. Heute arbeitet er als Sparringspartner für Unternehmer, die an einem Punkt stehen, an dem der nächste Schritt nicht offensichtlich ist.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand 13.10.2026. Mehrere Punkte sind Entwürfe oder Empfehlungen und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Quellen
Alle Seiten am 13.10.2026 geöffnet und gelesen, die letzten beiden Quellen am 15.10.2026.
- § 27 Abs. 38 UStG (E-Rechnung, 800.000 Euro, Übergang bis Ende 2027): https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html
- BMF, FAQ E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD, Kleinunternehmer): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
- Minijob-Zentrale, aktuelle Minijob-Vorhaben (17,5 %, Pauschsteuer 5 %, Pflege 3,6 %): https://magazin.minijob-zentrale.de/aktuelle-minijob-vorhaben/
- Minijob-Zentrale, Minijob-Grenze 2027 (633 Euro, Mindestlohn 14,60 Euro): https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-grenze-2027/
- Bundestag, erste Lesung Einkommensteuerreformgesetz am 8.10.2026: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-einkommensteuerreform-1217520
- BMF, Pressemitteilung Kassenpflicht vom 23.09.2026: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/09/2026-09-23-digitale-belege-und-digitale-kassen.html
- BMF, Regierungsentwurf Kassenpflicht vom 23.09.2026, Artikel 101a EGAO-E (Umsatz 2026 zählt für den Start am 1.1.2028): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/21_Legislaturperiode/2026-08-07-G-Kassenpflicht/4-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1
- Bundesregierung, Beitragsbemessungsgrenzen 2027: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/beitragsbemessungsgrenzen-2027-2454638
- BMAS, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (Bezugsgröße 4.130 Euro, Bundesrat fehlt): https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2027.html
- BMG, Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (Kinderlosenzuschlag 0,9 %): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz
- BMG, FAQ GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Zuzahlungen plus 50 %): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-faq
- § 61 SGB V (Zuzahlung heute 5 bis 10 Euro): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html
- krankenkasseninfo.de, Zeitplan Zusatzbeitrag 2027: https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/nachrichten/zusatzbeitrag-2027-mitte-oktober-kommt-entscheidende-prognose-62762.html
- Bundesamt für Soziale Sicherung, Schätzerkreis: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/risikostrukturausgleich/schaetzerkreis/
- Bundestag, Altersvorsorgedepot beschlossen (540 Euro): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798
- BMF, FAQ Reform der privaten Altersvorsorge (Selbständige förderberechtigt, Riester-Bestandsschutz): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
- Bericht der Alterssicherungskommission, Empfehlung 22, S. 52 f.: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf
- § 165 SGB VI (halber Regelbeitrag für drei Jahre): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__165.html
- Haufe, Rentenversicherungsbeitrag 18,6 % bis Ende 2027: https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/rentenversicherungsbeitrag_240_429148.html
- VGSD, FAQ Rentenpflicht (kein Referentenentwurf, Stand 26.08.2026): https://www.vgsd.de/kommt-jetzt-die-versicherungspflicht-faq-zur-geplanten-rentenreform-was-selbststaendige-jetzt-wissen-muessen/
- IfM Bonn, rund 3,6 Millionen Selbständige: https://www.ifm-bonn.org/meta/news/meldung/die-selbststaendigen-im-ueberblick
- ZDFheute, Termin des Schätzerkreises am 14.10.2026: https://www.zdfheute.de/panorama/krankenkassen-beitrage-erhoehungen-2027-wahrscheinlich-100.html
- VGSD, geleakter Referentenentwurf zur Statusfeststellung: https://www.vgsd.de/gesetzesentwurf-zur-reform-der-statusfeststellung-der-staat-will-sich-rechtssicherheit-kuenftig-bezahlen-lassen/
- Bundesamt für Soziale Sicherung, Ergebnis des Schätzerkreises vom 13./14.10.2026 (2,9 Prozent rechnerisch für 2027): https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/newsroom/detail/gkv-schaetzerkreis-schaetzt-die-finanziellen-rahmenbedingungen-der-gesetzlichen-krankenversicherung-fuer-die-jahre-2026-und-2027/
- BMG, Pressemitteilung zum Schätzerkreis vom 14.10.2026 (Entlastung bis zu 15 Mrd. Euro): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/ergebnisse-gkv-schaetzerkreis-zusatzbeitragssatz