| 12 Min. Lesezeit | Steuern & Finanzen

Was das Finanzamt über dein Konto wirklich weiß (und was sich 2027 ändert)

Zuletzt aktualisiert: 21. Oktober 2026

Den Kontostand deines Kontos in Deutschland bekommt das Finanzamt nicht gemeldet. Beim Kontenabruf sieht es nur, bei welchen Banken du Konten, Depots und Schließfächer hast. Konten im Ausland melden die dortigen Banken seit 2017 jährlich mit Saldo. Neu ab 2027 sind Krypto-Meldungen, die Einzelmeldung von Dividenden und eine EU-Bargeldgrenze bei Händlern.

Küchentisch mit aufgeklapptem Laptop, Kaffeetasse, Brille und einem Briefumschlag, Titelbild zum Artikel über Finanzamt und Kontostand

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 21.10.2026. Alle Zahlen und Gesetze habe ich an diesem Tag noch einmal an der Quelle nachgesehen. Im Einzelfall sprich mit deiner Steuerberatung.

„Das Finanzamt kennt jetzt deinen Kontostand.“ Diesen Satz liest du seit Ende September 2026 in Schlagzeilen und Videos. Für dein Girokonto in Deutschland stimmt er nicht. Für ein Konto in Spanien, Österreich oder der Schweiz stimmt er, allerdings schon seit 2017.

Ich habe mir jede Behauptung einzeln angesehen, mit Gesetzestext, Bundestagsdrucksache und Behördenseite. Herausgekommen ist eine ziemlich klare Trennung: was das Amt heute schon weiß, was es nicht weiß, und welche drei Dinge sich 2027 tatsächlich ändern. Eine vierte Änderung, über die kaum jemand spricht, steht in der EU-Verordnung zum Bargeld.

Video: Was das Finanzamt über dein Konto wirklich weiß und was sich 2027 ändert

Was meldet wer ans Finanzamt? Der Überblick

Fünf Wege, auf denen Daten über dein Geld bei einer Behörde landen. Nur einer davon liefert für ein deutsches Konto regelmäßig Zahlen, und das ist der Freistellungsauftrag. Den Kontostand selbst überträgt im Inland niemand automatisch, außer im Todesfall.

Fall Was übermittelt wird Seit oder ab Grundlage
Kontenabruf (Inland) Nur Stammdaten: Bank, Konto- und Depotnummer, Name, Geburtsdatum, seit 2020 Adresse und Steuer-ID. Kein Kontostand. 2005, auf Anfrage § 93 Abs. 7, § 93b AO
Freistellungsauftrag Freigestellte Zinsen und Dividenden mit Steuer-ID, einmal im Jahr laufend § 45d EStG
Erbfall Guthaben am Todestag, ab mehr als 5.000 Euro laufend § 33 ErbStG, § 1 ErbStDV
Konto im Ausland Kontostand zum Jahresende, Zinsen, Dividenden, Verkaufserlöse, Steuer-ID 30.09.2017, jährlich § 8, § 27 FKAustG
Neu: Krypto, Dividenden Krypto-Transaktionen über Börsen; jede Dividende aus deutschen Aktien einzeln Krypto bis 31.07.2027, Dividenden ab 01.01.2027 KStTG; § 45b EStG

Sieht das Finanzamt deinen Kontostand?

Nein, nicht für ein Konto in Deutschland. Deine Bank schickt dem Finanzamt weder monatlich noch einmal im Jahr einen Kontostand. In keinem der Gesetze, die ich dafür gelesen habe (Abgabenordnung, Einkommensteuergesetz, Geldwäschegesetz, Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz), steht eine laufende Saldo-Meldung für Inlandskonten. Was es gibt, ist der Kontenabruf. Und der ist deutlich schmaler, als die meisten denken.

Was liefert der Kontenabruf?

Der Kontenabruf zeigt, bei welchen Banken jemand welche Konten, Depots und Schließfächer hat, und ob er Inhaber, Verfügungsberechtigter oder wirtschaftlich Berechtigter ist. Dazu kommen Name und Geburtsdatum, seit dem 1. Januar 2020 auch Adresse und steuerliche Identifikationsnummer. Das Bundeszentralamt für Steuern schreibt auf seiner Seite zum Kontenabruf selbst: „Kontenbewegungen oder Kontenstände können nicht ermittelt werden.“ Rechtsgrundlage ist § 93b AO. Eine Besonderheit, die kaum jemand kennt: Die Banken halten diese Stammdaten in einer eigenen Datenbank bereit, und das BZSt ruft sie ohne Kenntnis des Kreditinstituts ab. Deine Bank erfährt also gar nicht, dass jemand nach dir gefragt hat.

Wer fragt am häufigsten ab, und wie oft?

2023 gab es 1.403.581 Kontenabrufe nach § 93b AO. Davon gingen 844.427 auf Gerichtsvollzieher zurück, also rund 60 Prozent. Es geht meistens um offene Schulden, nicht um Steuerfahndung. Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 20/10841 vom März 2024. Die Kurve steigt, aber langsamer, als es manche Überschrift nahelegt: 2015 waren es 302.150 Abrufe, 2020 dann 1.014.704. Von 2020 auf 2023 sind das gut 38 Prozent mehr, keine Verdopplung.

Gibt es neuere Zahlen als 2023?

Ich habe keine gefunden. Am 21. Oktober 2026 habe ich mit sieben Suchanfragen nach Gesamtzahlen für 2024 und 2025 gesucht. Alle Fundstellen führen auf dieselbe Drucksache mit 2023 als letztem Wert, auch Fachseiten wie Lohnsteuer kompakt und der NWB-Expertenblog. Für 2025 kursiert nur eine Teilzahl zu Abrufen des Verfassungsschutzes, und die stammt aus einer Presseanfrage, nicht aus einer amtlichen Veröffentlichung. Deshalb steht sie hier nicht. Heißt nicht, dass es keine neueren Zahlen gibt. Heißt nur, dass ich keine belegbaren gefunden habe.

Wann darf das Finanzamt einen Kontenabruf starten?

Nicht einfach so. Nach § 93 Abs. 7 AO ist der Abruf für die Steuer in den meisten Fällen nur zulässig, wenn eine Anfrage bei dir selbst nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. Vorher musst du auf die Möglichkeit hingewiesen werden (§ 93 Abs. 9 AO). Das darf allerdings auch im Kleingedruckten passieren, das Gesetz erlaubt den Hinweis ausdrücklich in amtlichen Vordrucken und Merkblättern. Nach dem Abruf benachrichtigt dich die Stelle, die gefragt hat. Für einige Fälle sieht das Gesetz Ausnahmen vor.

Wie kommt das Finanzamt an deine Umsätze?

Nur über eine gezielte Einzelanfrage bei deiner Bank. Die Grundlage ist § 93 Abs. 1 AO: Auch andere Personen als du müssen dem Finanzamt Auskunft geben, sie sollen aber erst gefragt werden, wenn die Aufklärung über dich nicht klappt. Zum 25. Juni 2017 wurde das sogenannte steuerliche Bankgeheimnis (§ 30a AO) aufgehoben. Seitdem dürfen Erkenntnisse aus Betriebsprüfungen bei Banken auch per Kontrollmitteilung an die Finanzämter der Kunden gehen. Ein Recht der Bank, Auskunft zu verweigern, war das alte Bankgeheimnis nach Einschätzung der Kanzlei Noerr aber schon vorher nicht. Ein Finanzamt, das deine Kontoauszüge sehen will, muss also aktiv werden. Automatisch bekommt es sie nicht.

Wann meldet eine deutsche Bank doch einen Kontostand?

Im Todesfall. Banken müssen dem Finanzamt, das für die Erbschaftsteuer zuständig ist, das Vermögen eines verstorbenen Kunden anzeigen (§ 33 Abs. 1 ErbStG). Die Anzeige darf nur unterbleiben, wenn der Wert 5.000 Euro nicht übersteigt (§ 1 Abs. 4 ErbStDV). Das ist nach meiner Recherche die einzige Stelle, an der eine deutsche Bank von sich aus einen Stand ans Finanzamt meldet.

Was meldet deine Bank trotzdem ans Finanzamt?

Ganz ohne Meldungen läuft es nicht. Zwei Dinge gehen tatsächlich raus, und beide haben mit dem Kontostand nichts zu tun: die Daten zum Freistellungsauftrag und, bei Verdacht, eine Geldwäsche-Meldung. Dazu kommt eine Pflicht, die dich direkt am Schalter trifft, der Herkunftsnachweis für Bargeld. Wer diese drei auseinanderhält, versteht auch, warum die 10.000-Euro-Geschichten im Netz meist durcheinandergehen.

Was meldet die Bank beim Freistellungsauftrag?

Hast du einen Freistellungsauftrag erteilt, meldet deine Bank einmal im Jahr ans Bundeszentralamt für Steuern, wie viel Zinsen und Dividenden sie steuerfrei gelassen hat (§ 45d Abs. 1 EStG). Das geht mit deiner Steuer-ID. Ohne sie gilt der Auftrag gar nicht, so regelt es § 44a Abs. 2a EStG. Gemeldet wird also eine Jahressumme an Erträgen, kein Kontostand und keine einzelne Buchung.

Wer bekommt diese Daten außer dem Finanzamt?

Sozialbehörden. Nach § 45d Abs. 2 EStG darf das BZSt die Daten an Sozialleistungsträger weitergeben, soweit sie das Einkommen oder Vermögen für eine Sozialleistung prüfen müssen. Wer eine Sozialleistung bezieht, bei der Einkommen oder Vermögen zählen, sollte also davon ausgehen, dass die Behörde die freigestellten Zinsen und Dividenden kennen kann.

Meldet die Bank automatisch ab 10.000 Euro?

Nein, nicht nach heutigem Recht. Eine Geldwäsche-Meldung hängt nicht an einem Betrag, sondern an einem Verdacht. § 43 Abs. 1 GwG verlangt die Meldung „unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe“. Sie geht auch nicht ans Finanzamt, sondern an die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll. Laut FIU-Jahresbericht 2025 waren das 374.693 Verdachtsmeldungen, rund 41 Prozent mehr als im Jahr davor. Ab Juli 2027 kommt eine betragsabhängige Meldung für Bareinzahlungen dazu, dazu weiter unten mehr.

Was gilt bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro?

Du musst belegen, woher das Geld kommt. Wer bei seiner Hausbank mehr als 10.000 Euro bar einzahlt, braucht einen Herkunftsnachweis, bei einer anderen Bank schon ab 2.500 Euro. So fasst Sparkasse.de die Vorgabe der BaFin zusammen. Als Belege nennt die Seite unter anderem Kontoauszüge mit der Barabhebung, Verkaufsbelege etwa zu einem Autoverkauf, Testament oder Erbschein und Schenkungsverträge. Laut einem Aushang der Postbank gilt das seit dem 8. August 2021. Gestückelt einzahlen hilft nicht: Überschreitet die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro, brauchst du den Nachweis trotzdem. Die BaFin-Auslegungshinweise selbst habe ich nicht im Original gelesen.

Was erfährt das Finanzamt über dein Konto im Ausland?

Hier wird tatsächlich der Kontostand übermittelt, und zwar jedes Jahr. Hast du ein Konto in Österreich, Spanien, der Schweiz oder der Türkei, meldet die Bank dort deinen Kontostand zum Jahresende an ihre Steuerbehörde, die ihn nach Deutschland weitergibt. Das Bundeszentralamt für Steuern nimmt die Daten entgegen und leitet sie an dein Finanzamt weiter (§ 5 FKAustG).

Welche Daten meldet die ausländische Bank?

Laut § 8 FKAustG gehören dazu Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steuer-ID, die Kontonummer, der Kontosaldo zum Ende des Kalenderjahres sowie Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Verkäufen. Das ist mehr, als ein Finanzamt über dein deutsches Girokonto je automatisch erfährt. Ein Konto im Ausland ist steuerlich also eher gläserner als eins bei der Sparkasse um die Ecke.

Seit wann läuft der Austausch, ist er neu?

Nein, er läuft seit 2017. § 27 Abs. 1 FKAustG legt den Termin fest: jeweils zum 30. September eines Jahres, beginnend am 30. September 2017 für das Jahr 2016. Der Austausch Ende September 2026 war also der zehnte, nicht der erste. Wer jetzt „seit dem 30. September“ liest und an etwas Neues denkt, liegt beim Datum richtig und beim Jahr um neun Jahre daneben.

Mit wie vielen Staaten tauscht Deutschland Daten aus?

2026 mit 118 Staaten. Das steht in der finalen Staatenaustauschliste des Bundesfinanzministeriums vom 8. Juni 2026, Stand 1. Juni 2026. Österreich ist dort Nummer 81, die Schweiz Nummer 94, Spanien Nummer 101 und die Türkei Nummer 109. Von allen 118 Staaten erhält Deutschland Daten.

Was passiert mit deinem deutschen Konto, wenn du im Ausland lebst?

Dann geht die Meldung in die andere Richtung: Das BZSt übermittelt die Daten deines deutschen Kontos an den Staat, in dem du wohnst (§ 5 Abs. 2 FKAustG). Aber nicht an alle 118. Ich habe die Fußnoten der BMF-Liste nachgezählt: An 24 Staaten schickt Deutschland keine Daten, erhält aber welche. Darunter sind die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Kuwait, Oman, Bahrain, die Bahamas, Bermuda und die Kaimaninseln. Wer etwa in Dubai wohnt, dessen deutsches Konto wird nicht dorthin gemeldet. An die übrigen 94 Staaten gehen die Daten.

Was ändert sich 2027 wirklich?

Drei Dinge sind beschlossen und betreffen Privatleute direkt: Kryptobörsen melden zum ersten Mal, Banken melden jede Dividende aus deutschen Aktien einzeln, und für Barzahlungen bei Händlern gilt EU-weit eine Obergrenze. Eine vierte Änderung steckt im Kleingedruckten der Bargeld-Verordnung und betrifft Einzahlungen am Bankschalter. Bei keiner davon geht ein Kontostand ans Finanzamt.

Was melden Kryptobörsen ab 2027?

Seit dem 24. Dezember 2025 gilt das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), beim BZSt unter den Kürzeln CARF und DAC 8 geführt. Anbieter wie Kryptobörsen müssen die Transaktionen ihrer Nutzer jährlich spätestens zum 31. Juli für das Vorjahr ans BZSt melden (§ 9 Abs. 1 KStTG), erstmals für das Kalenderjahr 2026 (§ 21 KStTG). Die erste Meldung ist also am 31. Juli 2027 fällig. Laut Pressemitteilung des BZSt vom 13. Mai 2026 gehen die Daten von dort an die zuständigen Finanzämter oder an ausländische Behörden. Den Termin habe ich am 21.10.2026 im Gesetzestext und in der Pressemitteilung gegengeprüft, er gilt unverändert.

Warum meldet die Bank ab 2027 jede Dividende einzeln?

Weil das Gesetz es so will, um Steuertricks bei der Kapitalertragsteuer aufzudecken. Ab dem 1. Januar 2027 meldet deine Bank jede Ausschüttung aus deutschen Aktien in deinem Depot einzeln ans BZSt: mit Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-ID, Depotnummer, Brutto- und Nettobetrag und der einbehaltenen Steuer (§ 45b EStG). Anwendbar ist das auf Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen (§ 52 Abs. 44b EStG). Den Zweck nennt § 45b Abs. 10 EStG: Das BZSt analysiert die Daten auf missbräuchliche Gestaltungen „mit erheblicher Bedeutung“. Ob auch Ausschüttungen aus Fonds und ETFs darunter fallen, habe ich nicht geprüft.

Was gilt ab Juli 2027 für Barzahlungen?

Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Personen, die mit Gütern handeln oder Dienstleistungen erbringen, Barzahlungen nur bis 10.000 Euro annehmen oder leisten. Zahlungen, die zusammengehören, werden zusammengerechnet. So steht es in Art. 80 Abs. 1 der EU-Verordnung 2024/1624, anwendbar ab dem 10. Juli 2027 (Art. 90). Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar, ohne deutsches Umsetzungsgesetz. Zwei Ausnahmen nennt Art. 80 Abs. 4: Zahlungen zwischen Privatleuten, die nicht beruflich handeln, und Zahlungen oder Einzahlungen in den Räumen einer Bank. Kaufst du das Auto von deinem Nachbarn, darfst du weiter bar zahlen, so viel ihr wollt. Es sei denn, dein Nachbar ist Autohändler. Dieses Beispiel bringt auch die Tagesschau.

Was ändert sich 2027 bei Bareinzahlungen auf dein Konto?

Hier steckt das Detail, das ich in keinem der Suchtreffer gesehen habe. Einzahlungen bei der Bank sind von der Grenze ausgenommen, aber Art. 80 Abs. 4 der Verordnung sagt im nächsten Satz: Zahlungen oder Einlagen bei Banken, die über die Obergrenze hinausgehen, „werden der zentralen Meldestelle innerhalb der von ihr festgelegten Fristen gemeldet“. Die zentrale Meldestelle ist in Deutschland die FIU beim Zoll, nicht das Finanzamt. Erwägungsgrund 162 der Verordnung stellt klar, dass solche Einzahlungen nicht als Verdachtsmoment gelten und die Meldung eine reine Schwellenmeldung ist, die auch gesammelt erfolgen kann. Ab dem 10. Juli 2027 gibt es also doch eine Meldung bei mehr als 10.000 Euro, nur nicht ans Finanzamt und nicht als Verdacht. Wie die FIU Fristen und Form festlegt, habe ich bis zum 21.10.2026 nicht gefunden.

Plant Deutschland eine eigene, niedrigere Bargeldgrenze?

Gefunden habe ich nichts, Stand 21.10.2026. Art. 80 Abs. 2 der Verordnung erlaubt den Mitgliedstaaten niedrigere Grenzen. Bisher gibt es in Deutschland keine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen, das schreiben die Tagesschau und die Sparkassen-Ratgeberseite. Auch eine Fachseite vom 29. Juli 2026 (fiala.de) nennt keine nationale Grenze. In drei Suchläufen bin ich auf keinen deutschen Gesetzentwurf für eine niedrigere Grenze gestoßen. Das prüfe ich vor dem 10. Juli 2027 noch einmal.

Welche Behauptungen zu Konto und Finanzamt stimmen nicht?

Vier Sätze begegnen mir gerade immer wieder. Jeder hat einen wahren Kern, keiner stimmt so, wie er dasteht.

Behauptung Was stimmt Beleg
„Das Finanzamt kennt jetzt deinen Kontostand.“ Für Inlandskonten nein. Auslandskonten werden seit 2017 mit Saldo gemeldet. BZSt; § 8, § 27 FKAustG
„Ab 10.000 Euro meldet die Bank automatisch.“ Heute nur bei Verdacht, ohne Betragsgrenze. Ab 10.07.2027 Schwellenmeldung von Bareinzahlungen an die FIU, nicht ans Finanzamt. § 43 GwG; Art. 80 Abs. 4 VO 2024/1624
„Ab 2027 sind Barzahlungen über 10.000 Euro verboten.“ Nur wenn ein Händler oder Dienstleister beteiligt ist. Privat an privat und am Bankschalter gilt die Grenze nicht. Art. 80 Abs. 1 und 4 VO 2024/1624
„Die Kontenabrufe haben sich fast verdoppelt.“ 2020 auf 2023: plus 38 Prozent. Seit 2015 hat sich die Zahl allerdings mehr als vervierfacht. Drucksache 20/10841

Was solltest du jetzt prüfen?

Panik brauchst du keine. Fünf Punkte lohnen sich trotzdem, die meisten kosten dich zehn Minuten.

  1. Freistellungsaufträge verteilen. Zusammen kannst du bis 1.000 Euro freistellen, als zusammen veranlagtes Ehepaar bis 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG). Verteil das auf die Banken, bei denen wirklich Zinsen anfallen.
  2. Auslandserträge in die Steuererklärung. Kapitalerträge, auf die keine deutsche Abgeltungsteuer abgezogen wurde, musst du selbst angeben (§ 32d Abs. 3 EStG). Das Finanzamt bekommt die Daten aus dem Ausland ohnehin.
  3. Belege für Bargeld aufheben. Hast du größere Summen zu Hause, heb auf, woher sie stammen: Abhebungsbeleg, Kaufvertrag, Erbschein. Den Nachweis brauchst du beim Einzahlen.
  4. Krypto sauber dokumentieren. Handelst du über eine Börse, geh davon aus, dass dein Finanzamt ab Mitte 2027 davon erfährt, für das Jahr 2026.
  5. Große Barkäufe beim Händler ab Juli 2027 anders planen. Mehr als 10.000 Euro bar beim Händler geht dann nicht mehr. Überweisung oder Karte einplanen.

Im Einzelfall, etwa bei Erbschaften, Auslandsvermögen oder Krypto aus mehreren Jahren, frag deine Steuerberatung. Für Selbständige ändert sich 2027 noch mehr, das habe ich in einem eigenen Artikel aufgeschrieben: Selbständige 2027: was schon Gesetz ist und was nur Entwurf.

Warum ich das so genau nehme

Zu diesem Thema kursieren viele Fragen, und die Antworten im Netz sind oft von Schlagzeilen getrieben statt vom Gesetzestext.

Deshalb steht hier jede Zahl mit Quelle und jedes Gesetz mit Link. So halte ich es auch bei anderen Rechtsthemen, etwa beim EU AI Act für Unternehmen. Wo ich etwas nicht belegen konnte, steht das ausdrücklich dabei. Lieber eine Lücke offen benennen als eine Zahl erfinden. Weitere Artikel findest du im Blog.

Häufige Fragen zu Finanzamt und Kontostand

Kann das Finanzamt meinen Kontostand sehen?

+

Nicht automatisch. Für Konten in Deutschland meldet die Bank keinen Kontostand. Beim Kontenabruf sieht das Amt nur, wo du Konten, Depots und Schließfächer hast. Kontostand und Umsätze bekommt es nur über eine gezielte Anfrage bei der Bank nach § 93 Abs. 1 AO, und auch dafür soll es zuerst dich fragen.

Werde ich über einen Kontenabruf informiert?

+

In der Regel ja. Nach § 93 Abs. 9 AO musst du vorher auf die Möglichkeit hingewiesen werden, das darf auch in Vordrucken und Merkblättern stehen. Nach dem Abruf benachrichtigt dich die Stelle, die abgefragt hat. Das Gesetz nennt Ausnahmen, in denen beides unterbleibt.

Merkt meine Bank, dass ein Kontenabruf läuft?

+

Nein. Die Banken halten die Stammdaten in einer eigenen Datenbank bereit, das BZSt ruft sie nach eigener Aussage ohne Kenntnis des Kreditinstituts ab. Die Bank erfährt also nicht, dass jemand nach dir gefragt hat.

Meldet die Bank Bareinzahlungen über 10.000 Euro ans Finanzamt?

+

Ans Finanzamt nicht. Die Bank verlangt bei mehr als 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis, bei einer fremden Bank schon ab 2.500 Euro. Eine Geldwäsche-Meldung an die FIU geht bei Verdacht raus, egal bei welchem Betrag. Ab 10. Juli 2027 sieht die EU-Verordnung zusätzlich eine Meldung solcher Einzahlungen an die FIU vor.

Kann ich 9.999 Euro mehrmals einzahlen, um den Nachweis zu umgehen?

+

Das bringt nichts. Laut Sparkasse.de brauchst du auch bei gestückelten Einzahlungen einen Herkunftsnachweis, sobald die Summe 10.000 Euro überschreitet. Banken prüfen technisch, ob Beträge gezielt aufgeteilt werden. Regelmäßige Einzahlungen, etwa monatlich, gelten nicht als Stückelung.

Wird mein Konto im Ausland automatisch gemeldet?

+

Ja, wenn das Land mitmacht. 2026 tauscht Deutschland mit 118 Staaten Kontodaten aus. Die Bank dort meldet einmal im Jahr Kontostand zum Jahresende, Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse, mit deiner Steuer-ID. Das läuft seit dem 30. September 2017 (§ 8 und § 27 FKAustG).

Ab wann melden Kryptobörsen ans Finanzamt?

+

Erstmals bis zum 31. Juli 2027, und zwar für das Jahr 2026. So steht es in § 9 Abs. 1 und § 21 KStTG. Das Bundeszentralamt für Steuern leitet die Daten dann an die zuständigen Finanzämter weiter.

Darf ich ab Juli 2027 ein Auto privat bar bezahlen?

+

Ja, in unbegrenzter Höhe, solange Käufer und Verkäufer privat handeln. Die Grenze von 10.000 Euro aus Art. 80 der EU-Verordnung 2024/1624 gilt nur, wenn ein Händler oder Dienstleister beteiligt ist. Ist dein Nachbar Autohändler, gilt sie.

Plant Deutschland eine eigene, niedrigere Bargeldgrenze?

+

Gefunden habe ich dazu nichts, Stand 21.10.2026. Die EU-Verordnung erlaubt den Staaten niedrigere Grenzen (Art. 80 Abs. 2). Ein deutscher Gesetzentwurf dazu ist mir bei der Recherche nicht begegnet. Das prüfe ich vor dem 10. Juli 2027 erneut.

Du willst wissen, was das für dich heißt?

Konten in mehreren Ländern, Bargeld aus einem Verkauf, Krypto aus den letzten Jahren: Wenn du deine Lage einmal sortieren willst, bevor 2027 die neuen Meldungen laufen, buch dir einen Termin. Die steuerliche Prüfung im Einzelfall bleibt Sache deiner Steuerberatung.

maikschwede.de/termin
Maik Schwede

Maik Schwede

Entwickelt für Unternehmer persönliche KI-Assistenten.

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand 21.10.2026. Gesetze und Zahlen können sich ändern, besonders rund um die Bargeldregeln bis Juli 2027.

Quellen

Alle Seiten am 21.10.2026 geöffnet und gelesen. Die Verordnung (EU) 2024/1624 war für das normale Abrufwerkzeug gesperrt und wurde über einen zweiten Browser gelesen.

  1. BZSt, Kontenabruf für Privatpersonen (Stammdaten, keine Kontostände, Adresse und Steuer-ID seit 2020): https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kontenabruf/kontenabruf_node.html
  2. BZSt, Kontenabrufverfahren für Behörden (Abruf ohne Kenntnis der Bank): https://www.bzst.de/DE/Behoerden/Kontenabruf/kontenabruf.html
  3. § 93 AO (Abs. 1, 7, 9): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93.html
  4. § 93b AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93b.html
  5. Bundestag, Drucksache 20/10841 (Kontenabrufe 2005 bis 2023, Gerichtsvollzieher): https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010841.pdf
  6. Noerr, Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses in § 30a AO: https://www.noerr.com/de/insights/abschaffung-des-steuerlichen-bankgeheimnisses-in--30a-ao
  7. § 33 ErbStG: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__33.html
  8. § 1 ErbStDV (5.000 Euro): https://www.gesetze-im-internet.de/erbstdv_1998/__1.html
  9. § 45d EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__45d.html
  10. § 44a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44a.html
  11. § 43 GwG: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__43.html
  12. Zoll, FIU-Jahresbericht 2025 (374.693 Meldungen, plus 41 Prozent): https://www.zoll.de/DE/FIU/Aktuelles-FIU-Meldungen/2026/fiu_jahresbericht_2025.html
  13. Sparkasse.de, Herkunftsnachweis Bargeld (10.000 und 2.500 Euro, Belege, Stückelung): https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/finanzplanung/finanzen-und-haushalt/bargeld/herkunftsnachweis-bargeld.html
  14. Postbank, Aushang Bareinzahlungen (seit 8. August 2021): https://www.postbank.de/downloads/bareinzahlungen.html
  15. § 5 FKAustG: https://www.gesetze-im-internet.de/fkaustg/__5.html
  16. § 8 FKAustG: https://www.gesetze-im-internet.de/fkaustg/__8.html
  17. § 27 FKAustG: https://www.gesetze-im-internet.de/fkaustg/__27.html
  18. BMF, finale Staatenaustauschliste 2026 vom 08.06.2026 (118 Staaten, Fußnote 1): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2026-06-08-FKAustG-finale-Staatenaustauschliste.pdf
  19. § 9 KStTG: https://www.gesetze-im-internet.de/ksttg/__9.html
  20. § 21 KStTG: https://www.gesetze-im-internet.de/ksttg/__21.html
  21. BZSt, Pressemitteilung vom 13.05.2026 (KStTG, erste Meldung 31.07.2027): https://www.bzst.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20260513_registrierung_kryptowerte_betreiber.html
  22. § 45b EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__45b.html
  23. § 52 EStG (Abs. 44b): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__52.html
  24. Verordnung (EU) 2024/1624, Art. 80, Art. 90, Erwägungsgrund 162: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32024R1624
  25. Tagesschau, Bargeldobergrenze (Beispiel Nachbar, keine Grenze in Deutschland): https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bargeldobergrenze-zahlung-geldwaesche-100.html
  26. Sparkasse.de, Bargeldobergrenze: https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/finanzplanung/finanzen-und-haushalt/bargeld/bargeldobergrenze.html
  27. fiala.de, Bargeldobergrenze Deutschland (29.07.2026): https://www.fiala.de/bargeldobergrenze-deutschland/
  28. § 20 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
  29. § 32d EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html